Zehn schwerwiegende Fehlerquellen beim Ausspruch von Kündigungen durch den Arbeitgeber – Arbeitsrechtliche Risikohinweise aus der fachanwaltlichen Beratungspraxis und gangbare Strategien zur Vermeidung
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Durch sie wird das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis beendet. Die Kündigung beendet den Arbeitsvertrag grundsätzlich unter Einhaltung der maßgeblichen arbeits- oder tarifvertraglichen Kündigungsfrist für die Zukunft (vgl. Hülsemann/Osso, ArbRAktuell 2020, 336).
Was für den Arbeitgeber einfach, verständlich und leicht umsetzbar klingt, erweist sich in der täglichen arbeitsrechtlichen Praxis als vielgestaltiges Minenfeld, das so manchen Arbeitgeber und HR-ler verzweifeln und scheitern lässt. Nachfolgend finden sich aus diesem Grund zehn Fehlerquellen nebst „Handlungsempfehlungen“ des Fachanwalts für Arbeitsrecht, die alle darauf abzielen, die Nerven und den Geldbeutel des interessierten Arbeitgebers im praktischen Kündigungsszenario zu schonen.
Worauf kommt es bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in einem Kündigungsschutzprozess aus Sicht des Arbeitnehmers an?
Eine Grunderkenntnis, die der praxiserfahrene Fachanwalt für Arbeitsrecht seinem Mandanten stets nahebringt, der gerade eine Kündigung seines Arbeitgebers erhalten hat, ist: „Keine Kündigung ist wie die andere und jeder Fall hat seine individuellen Besonderheiten.“ Dieser Befund gründet darauf, dass die allermeisten Kündigungen einem weiten richterlichen Beurteilungsspielraum und einem damit einhergehenden Prognoserisiko im Kündigungsschutzprozess (= Risiko der Fehleinschätzung der rechtlichen Sachlage) unterliegen. Entsprechend beraten wir Sie als Arbeitsrechtsexperten stets individuell und erarbeiten mit Ihnen zusammen eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Strategie.