Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und begleite ich meine Mandanten bundesweit seit nunmehr mehr als zwei Jahrzehnten von unserem Kanzleistandort Köln. Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in der umfassenden, strategischen Beratung von Unternehmen, Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern, Führungskräften, Gewerkschaften und Betriebsräten im individuellen und kollektiven Arbeits- und Dienstrecht. Die Vertretung und Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten vor den Zivilgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht oder den Oberlandesgerichten sowie in Tarifverhandlungen und Einigungsstellen bildet den Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit. Hierbei verfüge ich über langjährige, durch zahlreiche Berufungs- und Revisionsverfahren ausgewiesene Praxiserfahrung.
Ich veröffentliche regelmäßig in Fachzeitschriften und bin (Mit-)Autor in mehreren führenden arbeits-/dienstrechtlichen Fach-/Handbüchern. Weitere Einzelheiten und Nachweise hierzu finden Sie unter der Rubrik Publikationen. Ich schule nach Vereinbarung Einzelpersonen, Kleingruppen und Betriebsräte zu ausgewählten Themen, wie unter anderem Arbeitsvertragsgestaltung, Befristung, Datenschutz, Interessenausgleich, Sozialplan und Freiwilligenprogramm. Für die BECKAKADEMIE schule ich in Webinaren/Seminaren zum “Betriebsübergang nach § 613a BGB”.
Arbeitsrechtsfelder
Für Vorstandsmitglieder: Vertragsgestaltung und Vertragsoptimierung, Abberufung und Amtsniederlegung, D&O-Versicherung, Haftung- und Enthaftung, (außerordentliche) Kündigung, (variable) Vergütung, Sachbezüge, Trennungsberatung, Beteiligungsprogramme und Incentives, Altersversorgung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Konflikt- und Trennungsberatung sind einige der Rechtsfelder, in denen ich meine Mandanten als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und darüber hinaus bundesweit unterstütze und berate.
Wie das Vorstandsmitglied sieht sich auch der (Fremd-)Geschäftsführer mit zahlreichen Rechtsthemen konfrontiert, die im Dienstvertrag belastbar und bestmöglich bedacht und abgebildet sein müssen. Gerade in der Krise einer GmbH und bei einer Abberufung sowie Kündigung kommt es sowohl auf einen “guten” Dienstvertrag, als auch auf einen ebenso “guten” Aufhebungsvertrag an.
Umstrukturierungen und Sanierungen, gerade in der Krise, gehen oft mit komplexen kollektiv-rechtlichen Fragestellungen einher. Interessenausgleich (mit Namensliste), Sozialplan und flankierende Zusatzvereinbarungen, wie etwa ein Freiwilligenprogramm, fallen hierunter ebenso wie Transfergesellschaften, Massenentlassung, Mitbestimmungsrechte des (Gesamt-)Betriebsrats und Fragen des Betriebsübergangs. Ich begleite sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte bei der Verhandlung von Transaktionen, (Sanierungs-)Tarifverträgen sowie dem Abschluss von Interessenausgleichen und Sozialplänen, ggf. auch in Einigungsstellen und nachfolgend streitig vor den Arbeitsgerichten.
Betriebsräte berate ich in Bezug auf ihre zahlreichen Mitbestimmungsrechte und setze diese bei Bedarf im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, durch. Gleichfalls berate ich zu Betriebsratswahlen, verhandele (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen mit der Arbeitgeberseite (insbesondere zu IT, Datenschutz und KI) und betreue Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen unter Einbeziehung des gesamten kündigungsrechtlichen Spektrums, einschließlich der Themen Konsultationsverfahren und Massenentlassung.
Zu komplexen arbeitsrechtlichen, insbesondere kollektiv-rechtlichen Fragestellungen nehme ich auf Anfrage und nach individueller Vereinbarung gutachterlich Stellung.
COmpliance/Datenschutz
Compliance und Datenschutz entwickeln sich mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung rasant und gewinnen immer größere rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung auch für den Mittelstand. “Fremdpersonaleinsatz und Scheinselbständigkeit” sowie “Geheimnisschutz” sind dabei nur zwei der aktuellen Themenfelder, über die Manager bestens informiert sein müssen, um Risken zu erkennen und Schäden von sich und ihrem Unternehmen durch aktives Management abzuwenden.
Publikationen
Ich veröffentliche regelmäßig in Fachzeitschriften und bin Mitautor in verschiedenen arbeitsrechtlichen Standardwerken.
Ich bin Mitherausgeber des Handbuchs Holthausen/Kurschat “Vertragsgestaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte”, Verlag C.H.Beck, München 2017, 1. Auflage.
Ich bin Mitautor des Handbuchs von Maschmann/Sieg/Göpfert “Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht”, Verlag C.H.Beck, München 2020, 3. Auflage. In diesem Werk schreibe ich zu Bezugnahme-, Jeweiligkeits- und Öffnungsklauseln.
Im Personal-Lexikon von Minn/Stück/Laber, Verlag C.H.Beck, München 2022, Edition 36 kommentiere ich den Aufhebungsvertrag.
Ich bin Mitautor des Handbuchs von Stefan Lunk, AnwaltFormulare Arbeitsrecht, Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2021, 3. Auflage. In diesem Werk schreibe ich zum Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO.
Vorträge/Seminare/Schulungen
Ich referiere bundesweit zu aktuellen Themen, wie Agile Arbeitswelt und Homeoffice, Aufhebungsvertrag, Befristung, Betriebsübergang nach § 613a BGB, Compliance/Datenschutz, Geschäftsführer-Haftung, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Interessenausgleich und Sozialplan. Auf Anfrage biete ich auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene bundesweite Seminare, Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen zu arbeits- und dienstrechtlichen Themen an.