Fachanwalt fuer Arbeitsrecht
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Dr. Joachim Holthausen

Fachanwalt

für Arbeitsrecht

 
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Dr. Joachim Holthausen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Unternehmen, Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Leitender Angestellter oder Führungskraft suchen Sie Beratung zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen oder aktuellen Themen wie Abberufung, Amtsniederlegung, AGG, Compliance, Datenschutz, Geheimnisschutz, Kündigung und Trennungsberatung, Statusfeststellung oder Vertragsgestaltung? Ich freue mich auf unseren Kontakt und berate Sie gerne.

Die Vertragsgestaltung für Vorstände und Geschäftsführer ist ein dynamisches Beratungsfeld mit vielen Schnittstellen zum Gesellschafts-, Steuer- und (Sozial-)Versicherungsrecht. Neben Vergütungsthemen geht es um Beteiligungsformen, wie Aktien, Optionen, Phantomshares, Wertbezugsrechte und um Fragen einer angemessenen Altersversorgung. Hinzu treten weitere existenzielle Beratungsfelder wie die erfolgreiche Haftungsvermeidung bzw. Haftungsabsicherung durch die Vereinbarung eines Verschaffungsanspruchs und den Abschluss einer risiko- und marktgerechten D&O-Versicherung. Auch Change-of-Control-Klauseln sind von großer Bedeutung bei der Absicherung Ihrer Karriere und Ihrer wirtschaftlichen Existenz.

Die Trennungsberatung umfasst u.a. Themen wie Abberufung, Amtsniederlegung, Annahmeverzug, anderweitige vertragsgerechte Beschäftigung, Altersgrenzen, (außerordentliche) Kündigung, Koppelungsklauseln, Gestaltung und Verhandlung von Abwicklungs- bzw. Aufhebungsverträgen, Behandlung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote, Entlastung und Generalbereinigung sowie nicht zuletzt die rechtssichere Vereinbarung der Abfindung und sonstiger zusätzlicher Leistungen.


Tätigkeitsbereiche

Coronavirus, Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld – Hinweise und Handlungsempfehlung, FAQ

Der nachstehende Beitrag will in der aktuellen Belastungssituation durch Coronavirus ein grundlegendes Verständnis für Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld schaffen. Er erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Hintergründe und zeigt auf, welche Maßnahmen Unternehmen und Manager zeitnah ergreifen können (müssen), um angemessen auf die Krise und die mit ihr einhergehenden Herausforderungen zu handeln.

 

Kontakt

➤ KanzleiAdresse

Kaiser-Wilhelm-Ring 20
50672 Köln

☎ kontakt

holthausen@holthausen-maass.de
+49 221 800 1000


Trennungsberatung

Die erfolgreiche Trennungsberatung erfordert Branchenkenntnis, langjährige praktische Erfahrung und nicht zuletzt eine gute Portion Verhandlungsgeschick. Was letztlich zählt, ist ein tragfähiges, rechtlich abgesichertes, wirtschaftlich gutes Gesamtkonzept. Eine sachgerechte Trennungsberatung ist dabei sehr viel mehr als die Regelung der Abfindung. Die Entlastung und Generalbereinigung, die Unverfallbarkeit der Altersversorgung und die vorausschauende Behandlung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots sind nur einige zwingende Punkte, die bei einer Trennung zu regeln sind.



Vertragsgestaltung, Vergütung

Die Vergütung ist ein strategisches Instrument der Unternehmensführung. Dies gilt insbesondere für variable Vergütungsformen. Damit eine variable Vergütung mittel- und langfristig die gewünschten Leistungsanreize vermittelt und dauerhaft Unternehmenswerte schafft, müssen die Ziele sorgfältig ausgesucht und die Bemessungsgrundlagen rechtssicher bestimmt werden. Insbesondere im Rahmen von unterlassenen oder schlechten Zielvereinbarungen kommt es in der Beratungspraxis immer wieder zu unliebsamen Störfällen und Rechtsstreiten. Wird vertragswidrig keine Zielvereinbarung getroffen oder bestehen Differenzen über die Zielerreichung, stehen (Schadensersatz-)Ansprüche im Streit, die effektiv und zeitnah durchgesetzt werden wollen.



Datenschutz

Der Datenschutz weist viele Bezüge zum Arbeits- und Dienstrecht auf. Auch bei der der Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Aufhebungsverträgen werden Datenschutzthemen immer bedeutender. Angesichts weit verbreiteter E-Mail-Nutzung und der fortschreitenden Digitalisierung vieler Arbeitsbereiche bedarf es tragfähiger Konzepte, um einerseits die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter zu sichern und andererseits wirksam die berechtigten Geheimhaltungs- und Kontrollrechte der Unternehmen zu schützen.


 
 
 
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren. Und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
— Mahatma Gandhi